GUTACHTEN
sind systematisch, inhaltlich vollständig, den annerkannten Regeln der Technik entsprechend zu schreiben. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens vollzieht sich grundsätzlich in drei Arbeitsschritten.
Zunächst müssen alle bewertungsrelevanten Grundstücksmerkmale der Immobilie sorgfältig recherchiert werden. Erst nachem alle notwendigen Informationen über die Immobilie vorliegen, kann mit der eigentlichen Wertermittlung begonnen werden. Mittels verschiedener Rechenverfahren wird dann im letzten Schritt der Verkehrswert ermittelt.
In den meisten Fällen werden die folgen Rechenverfahren zur Gutachtenerstellung herangezogen:
SACHWERTVERFAHREN
Ein auf die Historie bezogenes Rechenwerk mit den Variablen: Bruttogrundfläche, Baujahr, Stand der Erhaltung, Normalherstellungskosten, Alterswertminderung, etc.
VERGLEICHSWERTVERFAHREN
Bei genügender Zahl von Kaufpreisfällen, die beim Gutachterausschuß erhältlich sind, kann ein Vergleichspreis zum Zeitpunkt des Wertermittlungsstichtages mittels Berücksichtigung von Abweichungen bei einzelnen Merkmalen errechnet werden.
ERTRAGSWERTVERFAHREN
Dieses Rechenverfahren geht von den künftigen Renditeerwartungen im Zusammenhang mit der Immobilie aus.